
B-Bogen Differenzen
Bei berechtigten Differenzen zwischen A- und B-Bogen müssen diese bis spätestens 19.11.2018 zugesandt werden.
Nach Überprüfung der Richtigkeit und einer berechtigten Änderung des B-Bogens erhalten Sie bis spätestens 26.11.2018 per E-Mail den berichtigten B-Bogen zugesandt.
Achtung! Der Kataloggutschein auf den Ihnen bereits zugesandten B-Bogen behält seine Gültigkeit. Sie erhalten keinen neuen Kataloggutschein.
Eine Stornierung von Verkaufspreisen ist nur möglich, wenn bei der Einlieferung der Tiere die 15 % Verkaufsprovision durch den Züchter bezahlt wird.
Zum Online - Formular bitte hier klicken