Bedingungen Deutsche Jugendmeisterschaft ab 2015
Deutsche Meisterschaft der Jugend im BDRG auf der Bundesjugendschau
Ausführungsbestimmungen:
Die Deutsche Meisterschaft wird alljährlich auf der Bundesjugendschau ausgetragen
1. Teilnahmeberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt ist jede/r gemeldete Jungzüchter/in im BDRG
1.2 Die Bewerbung zum Deutschen Jugendmeister erfolgt auf dem Meldebogen.
1.3 Ein/e Aussteller/in kann sich mit mehreren Rassen und Farbenschlägen bewerben.
Für jede Rasse bzw. Farbenschlag ist eine gesonderte Bewerbung notwendig
2. Groß- und Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner und Tauben
2.1 Zur Bewertung kommen bei Groß- und Wassergeflügel u. Hühner 4 Jungtiere, bei Zwerghühner und Tauben 5 Jungtiere, einer Rasse, Farbe, mit gleichen Merkmalen, beiderlei Geschlechts, mit dem vorgeschriebenen Deutschen Bundesjugendring.
2.2 Der jeweilige Vereinsjugendleiter hat auf der Ringkarte mit Unterschrift und dem Vereinsstempel zu bestätigen, daß die Tiere aus eigener Zucht des Ausstellers sind. Ringkarten, welche diese Unterschrift und den Vereinsstempel nicht tragen, scheiden automatisch aus. Eine Rückvergütung des Standgeldes erfolgt nicht. Die Ringkarte ist spätestens bei der Einlieferung der Tiere abzugeben.
2.3 Mit dem Standgeld ist eine Startgebühr von 8,- Euro zu entrichten. Die Startgebühr wird ausschließlich für die Jugendmeisterschaft verwendet.
2.4 In jedem Farbenschlag einer Rasse und gleichen Merkmalen wird ein Deutscher Jugendmeister ermittelt.
2.5 Deutscher Jugendmeister wird der Bewerber, der in seinem Farbenschlag bzw. in seiner Gruppe die höchste Punktzahl erringt. Es müssen auf jeden Fall bei Groß- und Wassergeflügel sowie Hühner mindestens 378 Punkte erreicht werden. Bei Zwerghühner und Tauben sind 472 Punkte nötig. Bei Punktgleichheit wird nach den allgemeinen Ausstellungsbestimmungen entschieden.
3. Die Auswertungskommission
3.1 Sie setzt sich aus dem Bundesjugendleiter und mindestens einem Landesjugendleitern zusammen. Sie ermitteln anhand der Prämierungsergebnisse auf der Grundlage der Bewertungslisten die Deutschen Jugendmeister in den einzelnen Rassen und Farbenschlägen.
Die Erringer der Deutschen Jugendmeisterschaft werden im Internet und den Fachzeitschriften bekannt gegeben und vom Bundesjugendleiter per Post benachrichtigt.
3.2 Einsprüche gegen die Auswertung sind innerhalb einer Reklamationsfrist von 14 Tagen (vom Erscheinungsdatum der Fachzeitung gerechnet) beim Bundesjugendleiter schriftlich einzubringen. Der Entscheid des Bundesjugendleiters ist endgültig.
3.3 Wer Deutscher Jugendmeister wird, erhält nach Ablauf der Einspruchsfrist eine Urkunde und einen Wimpel, der an den jeweiligen Landesjugendleitern zur weiteren Verteilung versandt wird.
4. Schlußbestimmungen
Wer nicht ordnungsgemäß meldet und keinen beglaubigten Ringnachweis nach 2.2 erbringt, sowie unrichtige und unvollständige Angaben macht, wird von der Bewertung ausgeschlossen. Werden Ansprüche aufgrund anderer triftiger Auslegungen dieser Bestimmungen erhoben, ist die Kommission berechtigt, unter Zurückzahlung der Startgebühr, solche Einsprüche als gegenstandslos zu erklären, womit der Bewerber ebenfalls vom Wettbewerb ausscheidet.
5. Anerkenntnis
Mit seiner Bewerbung erkennt der Bewerber diese Bestimmung vorbehaltlos an.
Meinolf Mertensotto
Bundesjugendleiter
Hier haben Sie die Möglichkeit die Bestimmungen für die Dt. Meisterschaft der Jugend auszudrucken.
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