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Ausführungsbestimmungen Deutsche Meisterschaft (DM)

im Verband Deutscher Rassetaubenzüchter e.V.

Stand: 10.05.2019, gültig ab der Ausstellungssaison 2018/19

1. Teilnahmeberechtigt ist jeder Aussteller, der die nachfolgenden Bestimmungen erfüllt.

2. Die Kosten für die Deutsche Meisterschaft werden vom VDT getragen. Ein Aussteller kann mit mehreren Rassen und / oder Farbenschlägen an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen.

3. In die Auswertung kommen alle Aussteller der VDT Schau mit Ihren Tieren, die die nachstehenden Regularien erfüllen.


Es gelten die Bestimmungen des BDRG nach AAB XI.5 auf die höchste Punktzahl der sechs besten Tiere eines Ausstellers /in in einer Rasse, einem Farbenschlag und gleichen Merkmalen, Jung oder Jung und Alt oder Alt beiderlei Geschlechts und mit einer Mindestpunktzahl von 567 Punkten bewertet. Die Tiere müssen mit dem vorgeschriebenen Bundesring oder einem EE anerkannten ausländischen Ring entsprechender Größe versehen sein. Tiere in falscher Klasse kommen nicht in die Wertung.

4. In die Wertung kommen ausschließlich die durch den Aussteller mit der Anmeldung als eigene Zucht bestätigten Tiere.

5. Für jede Rasse in einer Farbe oder einem Farbschlag und mit gleichen Merkmalen, in der mindestens 6 Tiere eines Ausstellers – eigene Zucht – gezeigt werden, wird ein Deutscher Meister beim Erreichen der Mindestpunktzahl von 567 Punkten vergeben.

6. Sonderregelung für Spielflugtauben:

Bei der Ermittlung der Deutschen Meister wird zu den Ausstellungsergebnissen noch die Leistungsbewertung beim separat durchzuführenden Ringschlagwettbewerb hinzugezogen. Diese zusätzlichen Leistungskriterien werden zwischen dem VDT Vorstand und den betreuenden SV der Züchter von Ringschlägertauben bilateral abgestimmt.

7. Deutscher Meister wird der Bewerber, welcher in seiner Rasse / seinem Farbenschlag die höchste Punktzahl erreicht. Sind infolge Punktgleichheit mehrere Bewerber anspruchsberechtigt, erfolgt die Auswertung gemäß AAB.

8. Eine vom Vorstand des VDT bestimmte Kommission ermittelt anhand der Bewertungslisten die Deutschen Meister in den einzelnen Rassen und/oder Farbenschlägen.

Anfragen bei Unklarheiten sind zu richten an

E-Mail:

Wer nicht einwandfrei meldet sowie unrichtige und unvollständige Angaben macht, wird von der Auswertung grundsätzlich ausgeschlossen.
Der VDT ist berechtigt, in Stichproben den Nachweis der eigenen Zucht vom Aussteller zu verlangen. Sollte der Aussteller den Nachweis nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Anforderung durch den VDT schriftlich erbringen, so scheidet er aus der Wertung der DM aus.

9. Einsprüche gegen die Auswertung sind in schriftlicher Form bei

oder per Mail:

spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse einzureichen. Die erneute Prüfung erfolgt dann durch den Vorstand des VDT, dessen Entscheidung ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wer Deutscher Meister wird, bekommt eine Urkunde und einen Meisterschaftswimpel, sowie eine schriftliche Mitteilung.

10. Auskunftsberechtigt ist ausschließlich der unter Punkt 9 benannte Personenkreis.

11. Die Ausführungsbestimmungen werden vom Aussteller gleichzeitig mit den Ausstellungsbedingungen des VDT um die Deutsche Meisterschaft vorbehaltslos anerkannt.

Der VDT-Vorstand

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