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Ausführungsbestimmungen Deutsche Meisterschaft für Rassetaubenzuchtvereine
im Verband Deutscher Rassetaubenzüchter e.V.

Ausführungsbestimmungen Deutsche Meisterschaft für Rassetaubenzuchtvereine

im Verband Deutscher Rassetaubenzüchter e.V.

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Eine DVM wird in jedem Jahr, in dem eine Verbandsschau stattfindet, ausschließlich dort mit nachfolgender Zielstellung durchgeführt:

Zusätzliche Anreize schaffen, um die Mitglieder der Rassetaubenvereine im Verband zur Beschickung der VDT-Schau zu motivieren.

Darüber hinaus auch die Gemeinsamkeiten in den Vereine, das Teamwork fördernd zu gestalten.

Teilnahmeberechtigung:

Alle im VDT organisierten Vereine, die am Tag des Meldeschlusses der jeweiligen Verbandsschau

Mitgliedsverein sind

  • ihre Mitgliedermeldung über das System Baier DV abgegeben haben und

  • ihren Jahresbeitrag an den VDT im laufenden Jahr entrichtet haben

In die Wertung kommen

  • Kategorie I X bis 25 Mitglieder, 4 Teilnehmer (=X)

  • Kategorie II 26 bis 40 Mitglieder, 6 Teilnehmer (=X)

  • Kategorie III 41 bis 80 Mitglieder, 8 Teilnehmer (=X)

  • Kategorie IV 81 bis X Mitglieder, 10 Teilnehmer (=X)

jedoch müssen in Kategorie IV 10% der Mitglieder des Vereins ausstellen und dem VDT gemeldet werden (z.B. bei einem Verein mit 140 Mitgliedern müssen 14 Mitglieder dem VDT gemeldet werden, von denen die 10 Besten in die Wertung kommen).

Wertungsvoraussetzungen:

In die Wertung kommen gemäß der Wertungseinteilung (=X) verschiedene Züchter mit ihren jeweils 5 höchstbewerteten Tauben. Diese setzen sich zwingend aus den Grundsätzen „eine Rasse, eine Farbe, gleiche Merkmale, beiderlei Geschlechts, alt und/oder jung“ zusammen. Jeder teilnehmende Züchter kann nur einmal, also mit einer Rasse, gewertet werden. Zuchtgemeinschaften gelten immer als 1 Teilnehmer. Jeder Teilnehmer ist nur für einen Verein startberechtigt!

Wir empfehlen den teilnehmenden Vereinen mehr als die jeweiligen Pflichtstarter zu melden, da bei eventuellen Unstimmigkeiten Teilnehmer auch aus der Wertung gestrichen werden können.

Verantwortlich für die termingerechte Abgabe und Richtigkeit der Vereinsmeldung ist der OV-Vorsitzende. Er hat für jeden teilnehmenden Züchter ist eine Wertungsübersicht mit den jeweils 5 zu wertenden Tauben, ergänzt durch Name, Vorname und Gesamtpunktzahl, nach folgendem Beispiel zu erstellen:

Rasse – Merkmale – Farbe – Geschlecht/Alter – Käfignummer – Punktzahl

Kölner Tümmler belatscht gelb 1,0 jung 29742 97

Kölner Tümmler belatscht gelb 1,0 alt 29758 97

Name Vorname Gesamtpunktzahl

Schulz Alfred 477 Punkte

Der Verein mit der höchsten Punktsumme aller wertungsberechtigten Teilnehmer wird in seiner Kategorie Deutscher Meister. Ihm folgen die Zweit- und Drittplazierten der jeweiligen Kategorie gemäß den erreichten Gesamtpunkten kommt es zur Punktgleichheit, wird in einer Gegenüberstellung bei den beiden jeweils höchsten Punktergebnissen und danach abwärts weisend weiter, es wird Ergebnis für Ergebnis verglichen, bis eine Entscheidung fällt. Sind alle in die Wertung gekommenen einzelnen Punktergebnisse ebenfalls gleich, wird bei den Teilnehmern mit der höchsten Punktzahl beginnend, jedes Einzeltier gegeneinander verglichen, bis sich die erste Differenz ergibt. Bei möglicherweise erkennbaren Ungereimtheiten wird immer die Eintragung auf den PR-Bewertungslisten den Ausschlag geben.

Auf den Teilnehmermeldungen zur DVM, die der OV-Vorsitzende erstellt sind folgende Angaben wahrheitsgemäß einzutragen:

  • Name und OV-Nummer des Vereins

  • Mitgliedermeldung abgegeben am

  • Jahresbeitrag überwiesen am

  • Start in der Kategorie (I-IV)

  • Meldung erstellt am

Vor der Unterschriftleistung des OV-Vorsitzenden ist folgender Satz einzufügen:

  • Ich versichere, dass alle hier gemachten Angaben korrekt sind, den Bestimmungen entsprechen und unsere Ausstellungsleistungen zweifelsfrei widerspiegeln.

 

Meldeschluss:

Meldeschluss für die Einreichung der Wettbewerbsunterlagen durch die Vereine ist der 28. Februar 2019. Die Meldung ist per Post an  einzureichen.

Ausschlüsse:

Vereine, die möglicherweise eine der drei Grundforderungen der Teilnahmeberechtigung nicht erfüllen, müssen disqualifiziert werden. Auch unvollständige, fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben führen zum Ausschluss, u.a. Differenzen in den Mitgliederzahlen, Verwechslungen von Merkmalen oder ähnlich.

Einsprüche:

Einsprüche gegen die Auswertung sind in schriftlicher Form an Sylvia Klaus, Am Eichenring 20, 16727 Oberkrämer, bis spätestens 14 Tage nach der Meister-Veröffentlichung einzureichen. Besteht der Einspruch zu Recht, ist die folgende Vorstandsentscheidung in der Sache endgültig.

Ehrungen:

Die drei Erstplazierten jeder Kategorie erhalten in der Größe abgestufte Deutsche Meisterpokale. Die Meistervereine sind berechtigt, farbige Teilnehmerurkunden mit Eindruck des Züchternamens in gewünschter Stückzahl zu ihren Lasten bei , zu bestellen. Die feststehenden Titelträger werden in der Fachpresse vorgestellt.

Schlussbestimmungen:

Durch die Erfüllung der Teilnahmebedingungen sowie die Anmeldungen der OV-Vorsitzenden zur Teilnahme ab der DVM werden die Meisterschaftsbestimmungen anerkannt. Bei Differenzen ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen.

Der VDT-Vorstand

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