Ausführungsbestimmungen Deutsche Meisterschaft
im Verband der Hühner,- Gross- und Wassergeflügel-züchtervereine
Ausführungsbestimmungen zur VHGW-Schau 2019 in Leipzig
1. Die Deutsche Meisterschaft wird auf der VHGW-Bundesschau ausgetragen.
2. Teilnahmeberechtigt ist jeder Aussteller von Hühnern, Groß- und Wassergeflügel.
3. In die Bewertung kommen vier Einzeltiere einer Rasse, Farbe, mit gleichen Merkmalen, beiderlei Geschlechts (1,3 o. 2,2 o. 3,1), jüngsten Jahrgangs mit dem vorgeschriebenen Bundesring des Bundes Deutscher Rassegeflügelzüchter.
Jugendringe sind nur bei Tieren von Jungzüchtern zugelassen. Tiere in falscher Klasse kommen nicht in die Wertung.
4. Zur Deutschen Meisterschaft des VHGW gibt es keine separate Ringkarte. Dass die Tiere aus eigener Zucht sind, bestätigt der Teilnehmer auf der allgemeinen Ringkarte mit seiner Unterschrift. Auf dem Meldebogen ist einzutragen, mit welcher/en Rasse/n bzw. mit welchem/n Farbschlag/schlägen er an der Meisterschaft teilnehmen möchte. Unvollständig ausgefüllte Unterlagen gelten als nicht abgegeben und schließen den Teilnehmer von der Meisterschaft aus. Eine Rückvergütung des Startgeldes erfolgt nicht.
5. Mit dem Standgeld ist eine Startgebühr zu entrichten. Die Startgebühr beträgt zurzeit 8 Euro. Sie wird jedes Jahr nach den Erfordernissen neu festgelegt und zusammen mit den Meldepapieren veröffentlicht.
6.1 In jedem Farbschlag einer Rasse, in dem von mindestens zwei Ausstellern je 4 Tiere gezeigt werden, insgesamt mindestens 8 Tiere, wird ein Deutscher Meister ermittelt. Bei Rassen bzw. Farbschlägen, die in die Rote Liste des BDRG in den Kategorien I und II aufgenommen sind, darf eine Bewertung pro Züchter aus der „Rote-Liste-Schau“ (Stamm jüngster Jahrgang) hinzugezogen werden. Die zwei Aussteller dürfen nicht miteinander verwandt sein. Der VHGW-Vorstand entscheidet in Zweifelsfällen über die Anerkennung der zwei Aussteller für die Meisterschaft.
6.2 Alle Farbschläge, welche nur von einem Züchter ausgestellt werden, ansonsten aber die Bedingungen der Teilnahme erfüllen, werden innerhalb ihrer Rasse zu einer Gruppe zusammengeführt (mindestens zwei Farbschläge) und ermitteln bei entsprechender Punktzahl ebenfalls einen Deutschen Meister.
7. Deutscher Meister wird der Bewerber, der in seinem Farbschlag bzw. den Farbschlägen seiner Rassen die höchste Punktzahl erreicht. Es müssen 379 Punkte erreicht werden. Die Auswertung erfolgt nach den AAB. Muss bei Punktgleichheit die Rangfolge der Auszeichnungen herangezogen werden, so steht das VHGW-EB in der Rangfolge der Preise an der Spitze bzw. es gilt die Rangfolge laut AAB XI. 2.a) sowie die Auflistung der weiteren Preise im Katalog. Dabei rangiert die FVM (Fachverbandsmedaille) generell vor der LVM und dem LVE der Landesverbände.
8. Der VHGW-Vorstand ermittelt nach den Angaben auf der Ringkarte zur Bewerbung anhand der Prämierungsergebnisse im Katalog die Deutschen Meister in den einzelnen Rassen und Farbschlägen. Bei Unstimmigkeiten zählt die Eintragung auf der Bewertungsliste.
9. Wer nicht einwandfrei meldet und keine ordnungsgemäße Versicherung nach Punkt 4. erbringt sowie unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird von der Bewerbung ausgeschlossen. Eine Rückvergütung des Startgeldes erfolgt nicht.
10. Die Erringer der Deutschen Meisterschaft werden in den Fachzeitschriften bekanntgegeben. Einsprüche gegen die Auswertung sind innerhalb von 14 Tagen (vom Ausgabedatum an gerechnet) beim Vorstand des VHGW an die Adresse des 2. Vorsitzenden schriftlich einzubringen. Der Entscheid des Vorstandes ist endgültig.
11. Die Deutschen Meister bekommen nach Ablauf der Einspruchsfrist über den zuständigen SV eine Urkunde mit dem Deutschen-Meister-Ehrenband.
12. Mit seiner Bewerbung erkennt der Teilnehmer die Bestimmungen an.