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Hinweise für Aussteller zur 129. Lipsia

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    Admin
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit
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Restriktionsgebiete wegen Geflügelpest

Sollte der Wohnort des Ausstellers in einem Restriktiongebiet liegen bitte unbedingt anhand der dortigen Allgemeinverfügung prüfen ob ein Verbringungsverbot für Tauben besteht.

Auch der betreuende Hoftierarzt sollte darüber informiert sein.

Solange der Hoftierarzt das Gesundheitszeugnis der 129. Lipsia unterschreibt, steht einer Teilnahme nichts im Wege.

Bei bestehenden Verbringungsverbot muss gemäß AAB der AL ein Beleg darüber zugesandt werden. Erst danach können wir einen Teil des Standgeldes nach Abschluß der Schau erstatten. Gemäß AAB beträgt die dem kalkulierten Preisanteil am Standgeld. Über höhere Entschädigungen entscheidet die Ausstellungsleitung. Dies wird noch bekanntgegeben.

Den Nachweis bezüglich Verbringungsverbot bitte mit Ausstellername und AnmeldeNr.  möglichst per Mail an Rgzv1869eV@web.de senden.


Allgemeiner Hinweis 

Gemäß der Teilentziehung der Schaugenehmigung für Geflügel dürfen ausschließlich Tauben ausgestellt, verkauft oder auf das Messegelände verbracht werden.


Verkehrsinformation zur 129.LIPSIA_Bundesschau



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Zur Beachtung: Alle Tauben aus Halle 5 werden nun in Halle 2 untergebracht. Zufahrt Nord1 benutzen. Eingang für beide Hallen ist Tor 4.5 an Halle 4.

 

Timo Berger

im Namen der Ausstellungsleitung

 
 
 

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