Präzisierte Bedingungen für Wassergeflügel zur 129.LIPSIA-Bundesschau
- Admin

- 23. Okt.
- 1 Min. Lesezeit

Sehr geehrte Ausstellerinnen und Aussteller,
auf Grund der derzeitigen aktuellen Risikobewertung wurden durch das Veterinäramt Leipzig die Bedingungen für Wassergeflügel (nur Wassergeflügel) präzisiert.
Das heißt für die Teilnahme an der Ausstellung ist eine virologische Untersuchung erforderlich.
Enten und Gänse müssen nach dem 26.11.2025 mittels eines kombinierten Rachen- und Kloakentupfers virologisch auf aviäres Influenzavirus untersucht worden sein.
Hinweis: Der Untersuchungsbefund, der nachvollziehbar für die ausgestellten Enten und Gänse ein negatives Ergebnis ausweist, ist zum Auftrieb am 03.12.25 mitzuführen und vorzuzeigen (in Papierform oder elektronisch). Wird ein negativer Befund nicht mitgeführt oder ist den Tieren nicht zuzuordnen, können diese Tiere nicht ausgestellt werden.
Die Aussteller von Wassergeflügel haben die Möglichkeit nur per Mail bis zum 29.10.25 - 24.00 Uhr ihre Tiere zurückzuziehen. Danach geht die Ausstellungsleitung davon aus das die Tiere zur Ausstellung verbracht werden, eine Rückvergütung ist dann nicht mehr möglich.
Bitte dazu folgende Mailadresse verwenden: kontrolle@oppressus.de
Dies gilt nur für das gemeldete Wassergeflügel. Bitte auch andere Aussteller informieren. Die Rückmeldung kann auch für andere Aussteller erfolgen, dazu sollte der
Ausstellername
Rasse
Farbe und
Anzahl der Tiere (nur Wassergeflügel)
genannt werden.
Auf die Möglichkeit die Absagen per Post zuzuschicken müssen wir wegen der Kürze der Zeit und dem aktuellen Zustellungszeitraum für Postsendungen verzichten.
Telefonische Absagen werden nicht anerkannt.
Über die Rückvergütung bei Ausstellern mit ausschließlich Wassergeflügel erfolgt später eine Information.
Die Ausstellungsleitung






















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