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Präzisierung der Gesundheitsbedingungen zur LIPSIA 2023



Liebe Züchterinnen und Züchter,

nachdem sich die erste Aufregung zu den Veterinärbedingungen nun etwas gelegt hat, möchten wir hier den aktuellen Stand der Gesundheitsbedingungen darstellen. In den Sonderbestimmungen zum Meldebogen ist nur eine Kurzform eingefügt.

Es sollte wohl jedem klar sein, dass man seitens der Veterinärbehörden nach den Ereignissen aus 2022 in Demmin und Frankenau nicht einfach zur Tagesordnung übergeht.

Um eine relative Sicherheit für die Schau zu haben, haben wir zusammen mit dem Veterinäramt nach Möglichkeiten gesucht.

Wir denken, dass wir hier eine Situation geschaffen haben, um eine Schau mit Geflügel durchzuführen.


Bei den nachfolgend genannten Ausführungen handelt es sich Vorabinformationen des Veterinäramtes der Stadt Leipzig vom 25.07.2023. Diese können bei Änderung der Geflügelpestsituation geändert werden.


Gesundheitsvoraussetzungen für Geflügel und Tauben zur Lipsia 2023

Die folgenden Voraussetzungen müssten Tiere für eine Rassegeflügelausstellung vorweisen:


1. Die ausgestellten Tiere wurden längstens 7 Tage vor Aufstallung zur Lipsia tierärztlich klinisch untersucht, es wurden keine Krankheitsanzeichen festgestellt.


2. Ausgestelltes Geflügel* wurde längstens 7 Tage vor Aufstallung zur Lipsia mittels eines kombinierten Rachen- und Kloakentupfers virologisch mit negativem Ergebnis auf aviäres Influenzavirus untersucht. Es sind alle zur Ausstellung vorgesehenen Tiere (ausgenommen Tauben) aus einem Bestand zu untersuchen. Die Probennahme für die virologische Untersuchung hat durch eine nach § 2 der Bundes-Tierärzteordnung zur Ausübung des tierärztlichen Berufes befugte Person zu erfolgen. Die Untersuchung ist durch ein akkreditiertes Labor durchzuführen. Pooluntersuchungen von bis zu 10 Tiere sind möglich. Der Untersuchungsbefund muss zur Lipsia mitgeführt werden, ggf. auch in elektronischer Form. Dieser muss die Akkreditierung des Labors erkennen lassen und eine Zuordnung zu den ausgestellten Tieren ermöglichen.


3. Ausgestelltes Geflügel* ist über einen Zeitraum von mindestens 14 Tage vor Aufstallung zur Lipsia im Bestand wildvogelsicher aufzustallen, ggf. getrennt vom Restbestand. Während dieser Zeit dürfen keine Veränderung am aufgestallten Bestand vorgenommen werden, es sei denn, die Tiere werden nicht ausgestellt. Dies ist sowohl durch den Tierhalter als auch durch den Tierarzt (zum Zeitpunkt der Tupferentnahme) auf einer Gesundheitsbescheinigung zu bestätigen.


4. Hühnergeflügel ist wirksam gegen die Newcastle-Krankheit und Tauben sind wirksam gegen Paramyxovirose geimpft.


5. Sämtliches Geflügel* und Tauben kamen während des Transports nicht mit Geflügel bzw. Tauben in Berührung, die einen niedrigeren Gesundheitsstatus aufweisen.


* in Gefangenschaft gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse


Dirk Neumann Timo Berger

1. Vorsitzender des Leipziger RGZV 1869 e.V. Ausstellungsleiter Lipsia

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