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Veterinärbedingungen für die LIPSIA 2023


Am 21.07.2023 wurden seitens des Veterinäramtes der Stadt Leipzig folgende Veterinärbedingungen für die Lipsia 2023 festgelegt. Sollten sich Veränderungen ergeben, werden wir diese zeitnah veröffentlichen.

Wir bitten alle Aussteller von Geflügel sich rechtzeitig mit Ihrem Tierarzt in Verbindung zu setzen, und mit ihm die terminlichen Abläufe und die Höhe der anfallenden Kosten für eine virologische Untersuchung (kombinierte Rachen- und Kloakentupfer) zu klären.


4. Veterinärgesetzliche Bestimmung:

a) Aus Sperrgebieten, die wegen z.B. Geflügelpest, Newcastle disease (ND), Geflügelcholera, Maul- und Klauenseuche oder Schweinepest im eigenen Haustierbestand gebildet wurden, darf kein Geflügel auf die Ausstellung verbracht werden.

b) Die auszustellenden Tiere dürfen nur mit gültigem Attest über die klinische Untersuchung der Ausstellungstiere aufgetrieben werden, diese ist maximal 5 Tage vor dem Einsetzen durchzuführen. Hühnergeflügel ist gegen die Newcastle disease und Tauben gegen Paramyxovirose wirksam zu impfen. Die Impfung bestätigt der Hoftierarzt auf der Gesundheitsbescheinigung. Für Groß- und Wassergeflügel, Hühner, Zwerghühner und Wachteln gelten folgende zusätzlichen Bedingungen: Die auszustellenden Tiere sind 14 Tage vor der Einlieferung wildvogelsicher aufzustallen. Dies ist vom Aussteller auf dem Gesundheitszeugnis zu bestätigen. Frühesten 7 Tage vor Einlieferung sind vom Hoftierarzt mittels Kloaken- oder Rachentupfer die auszustellenden Tiere zu beproben. Das negative Ergebnis der Untersuchung ist als Mailausdruck oder schriftlicher Bescheid bei der Einlieferung zwingend vorzulegen. Das Gesundheitszeugnis wird mit dem B-Bogen versendet. Die Einlieferung der Tiere wird amtsärztlich überwacht.

c) Bei Tieren, die nach dem 1. September 2023 in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wurden, sind die tierseuchenrechtlichen Einfuhrgenehmigungen vorzulegen.

d) Die Registriernummer des Bestandes laut Viehverkehrsverordnung ist auf dem A-Bogen anzugeben (nur Deutschland).

e) Ausländische Aussteller von Geflügel und Tauben müssen eine gültige TRACES-Bescheinigung bei der Einlieferung vorlegen.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Einlieferung geforderten Veterinärauflagen. Sie erhalten mit dem B-Bogen eine Doppelringkarte, die vor der Einlieferung auszufüllen ist, sowie die notwendigen Veterinärunterlagen. Diese müssen bei der Einlieferung vorgelegt werden.


Die Anmeldepapiere werden allen Ausstellern der Ausstellungsjahre 2019 - 2022 (A-Bogen, Sonderbestimmungen und zusätzlich die Veterinärgesetzliche Bestimmung) ab 07.08.2023 per Post zugesandt. Zusätzlich erhält jeder Aussteller der in diesen Zeitraum sich online angemeldet hat diese Unterlagen per Email.

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