Information zur Erstattung der Standgelder auf Grund der Teilabsage
- Admin

- vor 2 Tagen
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Werte Ausstellerinnen und Aussteller,
derzeit erfolgt die Aufarbeitung der Ausstellung, dies beinhaltet auch die Erstattung der Standgelder für die Züchterinnen und Züchter, welche auf Grund der Teilabsage oder anderer widriger Umstände nicht ausstellen konnten.
Da die Abrechnung sehr arbeitsintensiv und schwierig ist, auch muss getrennt werden, wer hat was oder in Kombination gemeldet bzw. ausgestellt. Wir bitten deshalb noch um etwas Geduld, eine Beantragung der Rückerstattung für die Aussteller von Geflügel ist nicht notwendig, dies erfolgt automatisch. Die Austeller von Tauben, die wegen Restriktionsgebieten mit Verbringungsverbot ihre Tauben nicht ausstellen konnten sollten soweit noch nicht geschehen, eine Kopie der Allgemeinverfügung des Gebietes an uns senden.
Unser Ziel ist es einen Abschluss bis zum 31.01.2026 zu erreichen.
Für Rückfragen oder Informationen steht Ihnen unsere E-Mailadresse zur Verfügung. ( Rgzv1869eV@web.de)
Wir bitten von telefonischen Nachfragen abzusehen.
Danke für Euer Verständnis,
die Ausstellungsleitung




















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