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Häufig gestellte Fragen

 

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die häufigsten Fragen kurz beantworten

01  Was muss ich bei meiner Anmeldung unbedingt beachten ?

Die Angabe der vollständigen Ausstelleradresse mit gültiger PLZ.

Die Unterschrift des Ausstellers hat zu erfolgen.

Die komplette Bankverbindung ist anzugeben.

Zuchtgemeinschaften werden nur registriert angenommen wenn eine Bestätigung des jeweiligen Landesverbandes gemäß der AAB IV. 1.a und b vorliegt. Diese ist als Kopie der Anmeldung beizufügen, auch wenn bereits auf dem A-Bogen ZGM… eingedruckt ist und die Kopie bereits in den letzten Jahren mitgeschickt wurde.

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02  Wann ist der Meldeschluss und was ist mit meiner Anmeldung wenn ich diese zu spät abgesendet habe ?

Der Meldeschluss unserer Ausstellung ist der 07.Oktober 2024 - entscheidend hierfür ist der Poststempel.

Also wenn auf dem Briefumschlag der 07.10.2024 gestempelt ist wird Ihr Meldebogen auch noch bearbeitet und angenommen, vorbehaltlich der Überschreitung der Hallenkapazität (Sonderbestimmungen Pkt.1). Später eingehende Anmeldungen werden nicht bearbeitet.

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03  Wann wird die Ausstellungsgebühr / Standgeld eingezogen ?

Es erfolgt kein Einzugsverfahren. Alle Kosten sind spätestens bis zum 07.10.2024 zu überweisen an

Empfänger: Leipziger RGZV

IBAN: DE58  8605  5592  1100  3598  90

BIC:  WELADE8LXXX

Es werden keine Schecks akzeptiert.

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04  Was ist wenn ich die Anmeldegebühren nicht rechtzeitig überwiesen habe ?

Der Aussteller ist verpflichtet, die Meldegebühren bis zum Meldeschluss (07.10.2024) zu entrichten. Die Ausstellungsleitung behält sich das Recht vor, bei ausstehenden Standgeldern die Anmeldung zu stornieren.  

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05  Bekommt man eine Bestätigung wenn das Geld auf dem Konto des Ausrichters der LIPSIA-Bundesschau eingegangen ist ?

Nein, hierfür ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Auf den Kontoauszügen Ihres Geldinstitutes ist der Betrag ersichtlich.

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06  Ich habe meine IBAN bzw. Bankverbindung nicht angegeben, was kann ich tun ?

Für die Auszahlung der Preise bzw. Tierverkaufsgelder ist es unbedingt erforderlich eine gültige Bankverbindung anzugeben.

Gemäß der Sonderbestimmungen zu unserer Schau verfällt das das Preisgeld zugunsten des LRGZV bei einer falschen oder nicht angegebenen Bankverbindung.

Melden Sie unbedingt noch vor der Ausstellung Ihre fehlende Bankverbindung an

 

OPPRESSUS

PF 1107

09306 Rochlitz

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07  Wie kann ich erfahren, ob ich bereits bei der Ausstellung mit meinen Tieren erfasst wurde ?

Auf der Startseite rechts, wird täglich der aktuelle Stand veröffentlicht. Entweder Sie klicken auf die aktuellen Zahlen bzw. können Sie auch hier - bitte klicken - alle bearbeitenden Aussteller einsehen.

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08  Was für Bedingungen muss ich für den OPPRESSUS-CUP erfüllen ?

Die wichtigsten Info´s hierfür findet man hier – bitte klicken

Achtung für den OPPRESSUS-CUP muss ihre Anmeldung spätestens bis zum 30.09.2024 (Poststempel) zugesendet werden.

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09  Wie kann ich einen Ausstellungskatalog bestellen, wenn ich nicht zur  Ausstellung kommen kann ?

Überweisen Sie hierfür bitte eine Gebühr von 21,00 € (15,00 € Katalog + 6,00 € Versandkosten)

auf das Konto

Empfänger: Leipziger RGZV

IBAN: DE58  8605  5592  1100  3598  90

BIC:  WELADE8LXXX

mit der Angabe ihrer vollständigen Versandadresse bis spätestens 01.11.2024

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10 Ich möchte noch Tiere nachträglich melden ?

Nachmeldungen und Änderungen sind nach dem Meldeschluss nicht möglich.

Bis zum 07.10.2024 können Sie nur Tiere noch nachträglich melden, wenn Sie uns im vorab eine Email unter kontrolle@oppressus.de mit Angabe der Rasse, Farbenschlag, Geschlecht, Alter sowie Verkaufspreis zu senden. Zusätzlich benötigen wir ihre Ausstellernummer die Sie in der Liste - hier klicken - ersehen können. Dies trifft auch für Online-Anmeldungen zu.

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11  Wann werden die Bewertungen im Internet veröffentlicht ?

Am Donnerstag, dem 05.12.2024 ab spätestens 20.00 Uhr wird der Ausstellungskatalog mit allen Bewertungen veröffentlicht. Der Katalog enthält aber nur die Katalognummern und Bewertungen und ist ein Service für die Aussteller.

Am Sonntag, dem 08.12.2024 wird ab 14.00 Uhr der komplette Ausstellungskatalog mit Ausstellernamen und Verkaufspreisen veröffentlicht.

12  Ab wann kann ich meine errungenen Sachpreise erhalten ?

Die Ausgabe der Sachpreise erfolgt ab dem Freitag, dem 06.12.2024 bis zum Sonntag, dem 08.12.2024 in der Glashalle linke Seite - bitte der Ausschilderung folgen.

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13  Ab wann kann man Tiere während der Ausstellung kaufen ?

Der Tierverkauf beginnt am

Freitag, dem 06.12.2024 ab 13.00 – 18.00 Uhr

Sonnabend, dem 07.12.2024 von 08.00 – 18.00 Uhr

Sonntag, dem 08.12.2024 von 08.00 – 11.00 Uhr

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14  Kann ich beim Tierverkauf mit EC- oder Kreditkarten bezahlen ?

Nein. Sie haben aber die Möglichkeit im Eingangsbereich der Neuen Messe - Leipzig an Bankautomaten Bargeld abzuheben.

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15  Ab wann dürfen gekaufte Tiere von der Ausstellung mitgenommen werden ?

Die Tiere dürfen ab Freitag, dem 06.12.2024 ab 16.00 Uhr ausgesetzt/mitgenommen werden.

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16  Haben Kinder und Jugendliche kostenfreien Eintritt zur LIPSIA-Schau ?

Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt zur Ausstellung. Jugendliche mit gültigen Jugendausweis des BDRG haben bis 18 Jahre freien Eintritt.

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17  Warum kann ich mich Online nur mit meiner eigenen Email-Adresse anmelden ?

Nach der neuen Datenschutzverordnung ist eine eindeutige Registrierung für jeden Aussteller notwendig. Sie bestätigen mit der Absendung ihrer Anmeldung das Sie die Sonderbestimmungen gelesen haben. 

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18  Wie kann ich Online "Neuzüchtungen" eintragen ?

Tragen Sie zuerst die gewünschte Rasse mit der zusätzlichen Kennzeichnung "Sichtung oder Vorstellung" sowie dem Farbenschlag ein. Danach können Sie rechts auf den Button/Schau Neuzüchtung klicken.

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19  Erhalte ich eine Mitteilung ob meine Tiere zur Ausstellung angenommen wurden ?

Jeder Aussteller der eine gut lesbare und gültige Email-Adresse auf seinen A-Bogen eingetragen hat, erhält sofort nach der Bearbeitung seines A-Bogen per Email einen Kontrollbogen, indem alle Daten des A-Bogen erfasst sind. Damit können Sie eigenständig die Richtigkeit überprüfen. Mit diesen Bogen wird ihnen auch angezeigt das ihre Anmeldung vorbehaltlich angenommen wurde. Sollten sie jedoch den fälligen Zahlungsbetrag nicht bis zum 07.10.2024 überwiesen haben, besteht kein Anspruch zur Teilnahme gemäß der bestehenden Sonderbestimmungen. Bei den Online-Anmeldungen ist die Verfahrensweise ebenfalls die gleiche. Also unbedingt auf die rechtzeitige Überweisung der Ausstellungsgebühren achten. 

Alle Aussteller ohne Email-Adresse können - hier klicken - nachprüfen ob Ihr Name erfasst wurden ist.

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